03.12.2024 - 5 Ausschreibungsverfahren zur Veräußerung des Gru...

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Wortprotokoll

Frau Forberger stellt das Vorhaben anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Ziel ist die Schaffung eines besonderen Wohnquartiers in zukunftsweisender Form mit dem gemäß der aktuellen Wohnungsmarktstrategie der Stadt formulierten Ziel einer Vorbildwirkung hinsichtlich städtebaulicher und architektonischer Qualitäten, ökologischer Standards sowie zur Deckung besonderer Bedarfe.

Frau Forberger führt zu den nutzungs- und wohnungsmarktbezogenen sowie zu den baulichen, gestalterischen und ökologischen Anforderungen aus:

 

Im Anschluss erfolgt ein intensiver Austausch unter den Ausschussmitgliedern:

  • Herr Zachmann führt aus, dass ein Verkauf mit den vorgetragenen Anforderungen aus seiner Sicht kaum umsetzbar sei.
  • Herr Petters sieht ein Problem beim „Nachweis/Konzept zur vollständigen Rückhaltung/Verwendung des anfallenden Niederschlagswassers unter Berücksichtigung Starkregenereignisse/Trockenperioden“.
  • Herr Herrmann möchte über die Risiken bei einer Zustimmung der Stadtvertretung informiert werden. Die Frage wird von Frau Forberger beantwortet.
  • Herr Arlt lobt das Vorhaben und möchte über die Anforderung „Anteil belegungsgebundener Wohnraum im Sinne der Richtlinie Wohnungsbau Sozial des Landes Mecklenburg-Vorpommern mindestens 30 %, mit einer höchstzulässigen Miete von 6,00 €/m²“ ausführlicher informiert werden. Die Frage wird von Frau Forberger beantwortet.
  • Herr Walde schließt sich der Aussage von Herr Zachmann an. Seiner Meinung nach sind einige der gestellten Anforderungen nicht erfüllbar. Bei einem Neubau ist seiner Ansicht nach ein Mietpreis von 6,00 €/m2 nicht umsetzbar. Aus seiner Sicht ist bei einem Neubau ein Mietpreis von mindestens 10,00 €/m2 anzusetzen.

Frau Forberger fasst zusammen, dass aus ihrer Sicht die genannten Anforderungen generell an eine zeitgemäße Bebauung gestellt werden sollten. Weiterhin weist sie darauf hin, dass es immer schwieriger sei, Wohnraum für sozial schwache Schichten bereit zu stellen.

Die Ausschussmitglieder stimmen zu, das Ausschreibungsverfahren mit den vorgetragenen Anforderungen durchzuführen.

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