19.09.2024 - 7 Anfragen der Stadtvertreterinnen und Stadtvertr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 19.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bussert erkundigt sich nach dem Sachstand des Gerichtsverfahrens bezüglich der
Badestege. Weiterhin fragt er, welche Kosten durch die Widersprüche des Bürgermeisters
entstanden sind und wer die Kosten trägt.
Antwort aus der Verwaltung
Zum Sachstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hat der Stadtpräsident die
Stadtvertreter mit E-Mail vom 04.09.24, um 07:10 Uhr, informiert. Gleiches haben die
ehemaligen Stadtvertreter der Residenzstadt Neustrelitz per E-Mail erhalten.
Das Verfahren ist abgeschlossen. In dessen Ergebnis wurde der Klage der Stadtvertretung
stattgegeben.
Zu den Kosten des Gerichtsverfahrens kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden,
da der Stadt die abschließende Kostenfestsetzung des Gerichts noch nicht vorliegt.
Herr Herrmann fragt, was den Bürgermeister davon abgehalten hat, einen Anwalt damit zu
beauftragen.
Antwort aus der Verwaltung
Die Verwaltung hat einen Anwalt beauftragt, der die Wiedereinsetzung in den vorherigen
Stand beantragte, dies wurde jedoch vom Gericht abgelehnt.
Herr Czollek bittet um nähere Informationen zum Sachstand der Neustrelitzer Familie Baars.
Die Familie hat einen Parkausweis samt Zuweisung eines Sonderparkplatzes beantragt.
Ein Grad der Schwerbehinderung von Herrn Baars liegt mit Nachweis vor (Kopien der
Dokumente wurden nach der Sitzung dem Bürgermeister ausgehändigt). Ein geeigneter
Parkplatz befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe des Hauseinganges und es bedarf
nur noch eine entsprechende Beschilderung bzw. Kennzeichnung.
Aus seiner Sicht besteht ein dringender Handlungsbedarf.
Antwort aus der Verwaltung
Der Antrag von Hr. Baars ist bei der Verkehrsbehörde eingegangen, dies wurde ihm auf
mehrfache telefonische Nachfrage bestätigt. Bis zur Markierung des beantragten Parkplatzes
sind mehrere Verfahrensschritte zu durchlaufen und die Zustimmung von z.B. dem
Straßenbaulastträger sowie der Polizeiinspektion Neubrandenburg einzuholen, was einige
Zeit in Anspruch nehmen kann. Derzeit verzeichnen wir ein sehr hohes Arbeitsaufkommen in
der Verkehrsbehörde, sodass die Bearbeitungszeit etwas länger als üblich andauert. Der
Antrag sollte bis zum 15.11.2024 abschließend bearbeitet sein.
Herr Roloff spricht die städtischen landwirtschaftlichen Flächen in Richtung Neubrandenburg
an. Diese sind weder vergeben noch gibt es eine Ausschreibung dafür. Bleibt dieser Stand
oder kommt es in Zukunft zu einer Ausschreibung?
Antwort aus der Verwaltung
Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen im Eigentum der Stadt Neustrelitz in der
Gemarkung Blumenholz sind momentan alle verpachtet.
Herr Bussert bezieht seine Frage auf den Fahrradverkehr in der Strelitzer Straße. Gibt es dazu eine Untersuchung und kann der Fahrradfahrer auf die Mitte der Straße verlegt werden?
Antwort aus der Verwaltung
Vorweg sei gesagt, dass hierzu umfassend vorgetragen werden müsste und daher eine Befassung mit der Thematik im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau empfohlen wird. Die Strelitzer Straße teilt sich auf Höhe der Elisabethstraße Richtung Markt - dort wird sie zur Fußgängerzone. In Richtung Altstrelitz ist sie eine Einbahnstraße, Radfahrer werden in Fahrtrichtung auf der Fahrbahn, in der Gegenrichtung auf dem Gehweg geführt. Hier gibt es keinen Unfallschwerpunkt, obwohl Radfahrer hier keine Tempobegrenzung haben.
In der Fußgängerzone ist das anders, die klassische Teilung in Gehwege und Fahrbahn gibt es verkehrsrechtlich nicht, optisch aber schon, weil das seinerzeit die Denkmalpflege so verlangt hat (Stadtbildprägend). Alle Verkehrsteilnehmer sind hier in Schrittgeschwindigkeit unterwegs, Radfahrer dürfen auch die Gegenrichtung benutzen, auch hier gibt es keinen Unfallschwerpunkt.
Anlass für diese Anfrage ist offenbar ein Unfall Rad-Fußgänger Ende August/Anfang September im Bereich der Einbahnstraße. Radfahrer müssen hier m.E. Richtung Altstrelitz die Fahrbahn rechtsfahrend benutzen und max. Tempo 30 einhalten. In der Gegenrichtung dürfen Radfahrer den Gehweg benutzen, eine Tempobegrenzung gibt es faktisch nicht, allerdings wäre hier Schrittgeschwindigkeit angeraten.
Wahrscheinlich gibt es in diesem Bereich die Option, den Radfahrer in der Gegenrichtung auf die Fahrbahn zu zwingen - allerdings könnte das Kurzparkmöglichkeiten in der Strelitzer Straße kosten, denn der Abstand Kfz - entgegenkommendes Rad ist zu gering, es ist zu gefährlich für das Rad.
Natürlich sollte auch diskutiert werden, ob die Fußgängerzone verlängert werden kann und es muss darüber gesprochen werden, was in der bestehenden Fußgängerzone und auch in der Einbahnstraße mit den Elektokleinstfahrzeugen geregelt werden muss.
Herr Herrmann informiert über den Unmut einiger Bürgern hinsichtlich der enormen Pachterhöhung von Garagen. Welche Bewandtnis hat die beträchtliche Erhöhung der Garagenpachten und wo sind die Grundlagen und Voraussetzungen dafür.
Antwort aus der Verwaltung
Eine Anpassung des Nutzungsentgeltes ist aus mehreren Gründen erfolgt. Zunächst gab es unterschiedliche Preise, die auf ein einheitliches Niveau angehoben werden sollten. Hierbei galt auch der durch den politischen Raum vorgegebene Grundsatz der Preisbildung auf einem einheitlichen aber nach oben angepassten wirtschaftlichen Niveau. Weiterhin hat die Stadt zukünftig die Grundsteuer für die Garagen zu entrichten und das Feuerrisiko durch eine eigene Versicherung abzudecken. Als Referenz haben bei der Bewertung der Angemessenheit auch die Preise für Stellplätze in der Stadt gedient, die über den ca. 23 Euro je Monat liegen. Eine ausführliche Stellungnahme und Information erfolgte im Strelitzer Echo.
Herr Arlt erkundigt sich, ob es in Neustrelitz einen Anstieg von Wohnungslosigkeit/ Obdachlosigkeit gibt. Falls dies zutrifft, bittet er um eine Erläuterung der Gründe.
Antwort aus der Verwaltung
Das abgestimmte soziale Netz der einzelnen Prozessbeteiligten (Unterkunft für Notfälle, geschulte Kontakt- und Hilfspersonen, Betreuer etc.) blieb bis 2020 erhalten. Die sich anschließende gesamtgesellschaftliche Entwicklung führte zur Erosion der bewährten Strukturen. Die Betreuerbestellung dauert unverhältnismäßig lange, Betreuer sind mit den Fällen überfordert und die Protagonisten im Sozialwesen durch Arbeitsbelastung gekennzeichnet. Die Situation verschärft sich, weil mehr Zwangsräumungen erfolgen und sich die anschließende Wohnraumvermittlung immer herausfordernder gestaltet. Dadurch verbleiben einige Bewohner länger als 1 Jahr in der Notunterkunft. Der Resozialisierungsprozess funktioniert äußerst schleppend und reicht meist über ein Jahr hinaus. Das Versagen von vorbeugenden und weiterführenden Maßnahmen übriger Prozessbeteiligter birgt die Gefahr, dass die Stadt vermehrte Obdachlosigkeit erfährt, die mit menschlichen Tragödien einhergehen könnte. Diese Notlage zu bewältigen, ist eine sehr komplexe Aufgabe und birgt u.U. hohe finanzielle Risiken. Es bleibt die Aufgabe aller, eine leistungsfähige Unterbringungsform mit zuverlässiger sozialer Arbeit zu sichern und das Netz der übrige Prozessbeteiligten zu stabilisieren und einzubinden. Eine Aufgabe vieler Ebenen und Beteiligten und keinesfalls allein der Stadt.
Abbildung vermehrter Zwangsräumungen
Jahr |
Anzahl Zwangs-räumung |
2018 |
11 |
2019 |
13 |
2020 |
16 |
2021 |
20 |
2022 |
33 |
2023 |
29 |