19.09.2024 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 19.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Einwohnerfragestunde wird von folgenden Bürgern in Anspruch genommen:
Frau Caroline Stoll
Sie schlägt im Auftrag der „Unterstützer des Bündnisses Sahra Wagenknecht Neustrelitz“ vor, zukünftig die Sitzungen der Stadtvertretung live im Internet zu übertragen. Damit möchte man Bürgerinnen und Bürger mit gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen. Weiterhin ermutigt man die Einwohner, sich intensiver mit den Belangen der Stadt Neustrelitz auseinanderzusetzen.
Antwort der Verwaltung
Durch die Änderung der Kommunalverfassung M-V ist unsere Hauptsatzung anzupassen. In diesem Prozess, Verwaltung und Stadtvertretung gemeinsam, wird zu entscheiden sein, ob es eine Live-Übertragung der Sitzungen der Stadtvertretung geben und somit ein entsprechender Passus in die Hauptsatzung aufgenommen werden soll. Dabei ist zu beachten, dass bei positiver Entscheidung auch die technische Ausstattung im Rathaussaal verändert werden muss.
Frau Tina Daether
Sie fragt, was von der Stadt Neustrelitz für das Ehrenamt getan wird und erwähnt in diesem Zusammenhang die Ehrenamtskarte des Landes MV. In diesem Zusammenhang beantragt Frau Daether kostenfreien Eintritte in die Badeanstalt Glambecker See, in den Tiergarten, Theater oder Fußballspiele der TSG. Weiterhin kann sie sich eine Gebührenbefreiung für die Bibliothek oder für einen Liegeplatz am Stadthafen vorstellen.
Antwort der Verwaltung
Die Ehrenamtskarte M-V kann bei der Ehrenamtsstiftung des Landes M-V beantragt werden. Diese ist auch der Kooperationspartner für die Unternehmen, Einrichtungen und Verbände, die bereit sind, als Partner aufzutreten und den Inhabern der Ehrenamtskarte z.B. vergünstigte oder kostenfreie Eintritte zu gewähren. Demzufolge kann die Stadt lediglich die ortsansässigen Unternehmen etc. ermutigen, hier ein Angebot für Inhaber der Ehrenamtskarte zu schaffen und eine sogenannte Partnerschaftsvereinbarung mit der Ehrenamtsstiftung M-V zu schließen bzw. im Falle der eigenen Badeanstalt Glambecker See prüfen, ob dies möglich wäre. Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte M-V finden Sie unter Die EhrenamtsKarte MV (ehrenamtskarte-mv.de).
An dieser Stelle müsste jetzt eine Aufzählung der Dinge erfolgen, die die Stadt bereits zur Unterstützung des Ehrenamtes ermöglicht. Dies wird an anderer Stelle noch erfolgen.
Herr Horst Toll
Wie viele Flüchtlinge hat Neustrelitz aufgenommen? Wie viele kommen noch und wie wird damit umgegangen? Er möchte keine weiteren Ukrainer im Land, da sie bei der Zerstörung der Gaspipeline beteiligt waren.
Außerdem ist er über den Zustand des Stadtwaldes Kiefernheide enttäuscht. Er verlangt eine Veränderung, um wieder den Wald betreten zu können.
Frau Lydia Liepelt schließt sich den Worten von Herrn Toll an. Auch sie möchte, dass sich etwas im Stadtwald Kiefernheide ändert.
Antwort der Verwaltung
Die Forstarbeiten im Sommer wurden nach den geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Waldbewirtschaftung durchgeführt. Diese ergeben sich aus dem Waldgesetz des Landes MV und dem für den Stadtwald erarbeiteten Forstbetriebsplan. Der Wald im Bereich von Kiefernheide ist ein Nutzwald, Ansprüche an das Erscheinungsbild einer Parkanlage sind nicht erfüllbar. Nach dem Abschluss der Forstarbeiten kann der Wald wieder nach dem Jedermannsrecht (§ 28 Waldgesetz MV) zum Zwecke der Erholung betreten werden. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Regelung im Waldgesetz, dass die Waldbesitzer nicht für einen Zustand von Wegen haften, zeigt der Gesetzgeber ausdrücklich, dass ein bestimmter Zustand des Waldes nicht geschuldet wird.
Aus unserer Sicht ist die Maßnahme (unser Stadtwald ist seit 2004 PEFC-zertifiziert) durch unseren Vertragspartner ordnungsgemäß und richtlinienkonform erfolgt.
Es handelte sich um Pflegemaßnahmen, die in regelmäßigen Zeitabständen in jüngeren Beständen notwendig sind und die auch durch die Forsteinrichtung geplant waren. Im Jahre 2007, bei der Erstdurchforstung des Kiefernbestandes, wurde das Waldstück durch Schneisen aufgeschlossen, um so einen Holztransport des eingeschlagenen Holzes zu ermöglichen. Es handelt sich dabei also nicht um Wege, sondern um Rückeschneisen. Diese müssen bei zertifizierten Waldbeständen zwingend alle 20 Meter vorhanden sein.
Eigentliche vorhandene Wege, die in diesem Fall einfache Waldwege sind, wurden durch die Arbeiten nicht mit Kronenmaterial blockiert, sind also weiterhin frei zu benutzen. Ein Häckseln des vorhandenen Kronenmaterials im Bestand ist uns bei einem in der Vergangenheit erfolgten Audit durch den Zertifizierer untersagt worden, um den dort vorhandenen armen Sandböden keine weiteren Nährstoffe zu entziehen.
Aktuelle Zahlen zum Flüchtlingsgeschehen sind beim Landkreis MSE anzufragen. Hilfreich wäre auch ein Zeitraum, der betrachtet werden soll.