16.05.2024 - 10 Bürgerentscheid zum Projekt “Schlossturm”
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do, 16.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- DIE LINKE Fraktion
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Haase begrüßt diesen Antrag nicht, da er es für den falschen Zeitpunkt hält.
Herr Dr. Fiß gibt einige Erläuterungen zu diesem Beschluss.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Formulierung so zu fassen, dass der Bürgerentscheid mit der Wahl des Landrates (vielleicht erst im Herbst 2025 – also kein konkretes Datum in Vorlage nennen) durchzuführen ist. Weiterhin muss die Verwaltung beauftragt werden, Mittel hierfür in den Haushalt 2025 einzuplanen.
Es schließt sich eine Diskussion zu diesem Beschluss an.
Die Verwaltung hat einen Arbeitsauftrag bis zum Ende des Jahres und das Ergebnis sollte abgewartet werden, so die Meinung der Mehrheit.
Herr Kowarik fügt an, dass die Fraktion die Änderungsvorschläge (kein konkretes Datum sowie die finanziellen Mittel im Haushalt einplanen) des Bürgermeisters in die Vorlage aufnimmt.
Herr Kowarik beantragt eine Beratungspause.
-2 Minuten Beratungspause-
Herr Dr. Fiß trägt die Änderungen vor, welche in den Beschluss mit aufgenommen werden soll:
Seite 1 – Nr. 2 – jedoch spätestens bis zum 31.03.2025 – wird gestrichen
Seite 2 – Nr. 1 – Änderung von Kommunalwahl bzw. Europawahl auf Landratswahl
– Nr. 5 – hier mit aufnehmen – Dies ist im Haushaltsplan 2025 zu berücksichtigen.
Der Bitte von Herrn Petters, den Beschluss zurückzuziehen, wird nicht nachgekommen.
Herr von der Wense stellt die Beschlussvorlage mit den o.g. Änderungen zur Abstimmung.
Beschluss
Die Stadtvertretung möge beschließen:
- Die Stadtvertretung beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides.
- Der Bürgerentscheid soll schnellstmöglich nach Vorlage der Informationen nach Beschluss VO(S)/2024/914 Haushaltsplan 2024 - Residenzstadt Neustrelitz erfolgen, jedoch spätestens bis zum 31.3.2025. Es wird angestrebt, den Bürgerentscheid mit dem Termin zur Wahl des Landrats zusammenzulegen.
- Die Stadtvertretung beschließt die Fragestellung für den Bürgerentscheid wie folgt zu fassen:
“Soll der Schlossturm nach historischem Vorbild wieder errichtet werden, um dort eine Ausstellung zur Demokratiegeschichte zu präsentieren?
O ja
O nein“
- Die Stadtvertretung beauftragt den Präsidenten der Stadtvertretung:
- sich, sofern dies nicht bereits mit dem Zeitpunkt des Antragseingangs geschehen ist, in Bezug zum durchzuführenden Bürgerentscheid unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.01.25, namens und im Auftrag der Stadtvertretung mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde bzgl. des Bürgerentscheides ins Benehmen zu setzen.
- Die Stadtvertretung beschließt für den Bereich der Umsetzung des
Bürgerentscheides, dass:
- ein Abstimmungsausschuss gebildet und der Gemeindewahlleiter als Abstimmungsleiter bestimmt bzw. ernannt wird. Neben dem Abstimmungsleiter gehören dem Abstimmungsausschuss die Mitglieder des amtierenden Gemeindewahlausschusses an. Der Abstimmungsleiter leitet den Abstimmungsausschuss. Aufgabe des Abstimmungsausschusses ist die Feststellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids.
- die Gemeindewahlleitung mit der Organisation und Durchführung der Abstimmung im Rahmen der nachfolgenden Festlegungen beauftragt wird.
Die Stadtvertretung legt dazu fest, dass:
- den Stimmberechtigten neben der Abstimmung in Abstimmungsräumen im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Möglichkeit der Briefabstimmung eingeräumt wird. Dazu werden Abstimmungsscheine und Stimmzettel frühestens gemeinsam mit den Wahlscheinen zur Kommunalwahl bzw. Europawahl ausgegeben. Die Möglichkeit der Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen endet am Freitag vor dem Abstimmungstag, 12:00 Uhr. Danach ist die Beantragung nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis spätestens 15:00 Uhr am Abstimmungstag möglich. Abstimmungsbriefe müssen am Abstimmungstag bis spätestens 18:00 Uhr beim Abstimmungsleiter eingegangen sein.
- Die Anzahl der Stimmbezirke (Wahlbezirke) für die Abstimmung entsprechen der Festlegung zur Kommunalwahl in Abstimmungsräumen (Wahllokale) und ein Stimmbezirk (Wahlbezirk) für die Briefabstimmung.
- die Stimmberechtigten bis spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Bürger-entscheids durch eine Abstimmungsbenachrichtigung über den Termin der Abstimmung und den Abstimmungsraum, in dem die Stimmabgabe möglich ist, informiert werden.
- Die Stadtvertretung stellt klar, dass das Ziel des Bürgerentscheides die Klärung des Bürgerwillens zur Errichtung des Schlossturms als einem historischen Element des Neustrelitzer Schlosses ist. Bereits jetzt wird der Nutzungszweck des Turms zur Auf-klärung über die Demokratiegeschichte an diesem Ort festgelegt. Diese Klärung soll auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage und möglicher Priorisierung anderer Maßnahmen erfolgen.
- Die Kosten für die Stimmzettel (ca. 16.000 bis 17.000 Stück) und dem zusätzlichen Organisationaufwand werden bei ca. 1.000,00 Euro erwartet. Die Deckung besteht im Produkt Wahlen (Produktkonto 121000/563000 - Geschäftsaufwendungen).