16.05.2024 - 13 Lärmaktionsplanung 2024 nach § 47d des Bundesim...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung befindet nach Prüfung der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) nach § 47c des Bundesimmissionsschutzge-setzes (BImSchG) erarbeiteten aktuellen Lärmkarten, dass ein Lärmaktionsplan gemäß § 47d BImSchG für den betreffenden Abschnitt der B 96 (nördlich ab Abzweig Kirschenallee) nicht erforderlich ist und somit durch die Stadt nicht aufgestellt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 29

Anwesend: 26

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: 1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage