19.08.2021 - 5 Protokollkontrolle vom 17.06.2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Allen Stadtvertretern liegt der Antrag zur Protokolländerung zu TOP 30 (StV 17.06.2021) vor.

 

Ersetzung der Sätze:

"Es sind keine Absperrungen im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift Forsten vorhanden. Er bittet, dem nachzugehen und fragt, ob man die Unternehmer, die den Einschlag machen, vertraglich verpflichtet kann, die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen einzuhalten."

 

durch:

 

"Es sind keine Hiebssicherungsmaßnahmen entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften Forsten und des Verkehrssicherungsrechts vorhanden. Er bittet, dem nachzugehen und um eine Information, wie die Verantwortlichkeiten sind, ob beispielsweise entsprechende Pflichten an die Unternehmen übertragen worden sind."

 

Begründung:
Die Frage richtete sich auf die konkreten derzeitigen Verantwortlichkeiten und Regelungen. Dass die Möglichkeit grundsätzlich besteht, eine solche Übertragung auf die Holzkunden oder Einschlagsunternehmen (je nach Art des Holzverkaufs) vorzunehmen, ist bekannt.

 

 

Dem Antrag wird zugestimmt.