02.03.2021 - 6 Kulturförderung 2021

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Wortprotokoll

Herr Grund:

Herr Grund schätzt ein, dass im vergangenen Jahr Kultur- und Städtepartnerschaftsprojekte, den Umständen der Pandemie geschuldet, nur teilweise bzw. gar nicht stattfinden konnten.

 

So wurde einem nachträglich noch eingereichten Antrag, der bisher noch keine Förderung bekam, entsprochen.

(Zuwendung zum Erscheinen eines Kataloges anlässlich des 70. Geburtstages des Künstlers Bernd Kerkin).

 

Im Referat Kultur und Städtepartnerschaften liegen für das Jahr 2021

18 Anträge für die Kulturförderung und für die Förderung von Austauschprogrammen in der Städtepartnerschaft 4 Anträge vor.

Herr Grund ging in der Ausschusssitzung davon aus, dass die Liste mit den Projekten

für das Jahr 2021 allen Ausschussmitgliedern vorlag. Leider war das nicht der Fall.

Diese wird in der Anlage zur heutigen Sitzung aktualisiert.

In der Erläuterung zur Förderung machte Herr Grund darauf aufmerksam, dass das Jahr

2021 eine besondere Situation darstellt.

Er schätzt ein, dass bedingt durch die noch länger anhaltende Pandemie, nicht alle Termine

in der Veranstaltungsplanung eingehalten werden können, es darum zu Änderungsanträgen kommen wird. So kann im I. Halbjahr 2021 kein Stadtfest durchgeführt werden.

 

Der Bürgermeister schlägt u.a. den Ausschussmitgliedern vor und bittet um Zustimmung, in diesem Jahr, einmalig allen Kulturvereinen ihre beantragte Summe für das eingereichte Projekt, 100%ig bereitzustellen.

 

Von der ursprünglich geplanten Fördersumme für Zuwendungen im Haushalt 2021

in Höhe von 44.200 € für Kultur und Städtepartnerschaften sollen nun insgesamt

                    68.450 € aus dem Haushalt 2021 bereitgestellt werden.

 

Die Deckung des auszuzahlenden Betrages ist durch:

  • geplante Haushaltsmittel für Zuwendungen 2021
  • teilweise durch geplante finanzielle Haushaltsmittel 2021 für ein Stadtfest und durch
  • die Übertragung von Ansätzen für nicht in Anspruch genommene Zuwendungen

aus der Förderung 2020 in das Jahr 2021

möglich.

 

Insbesondere interessierten sich die Ausschussmitglieder, ob der Antrag auf Förderung für die Dauerausstellung des Stasi-Haftanstalt Vereins, Töpferstraße e.V.,Bestandteil der Förderliste ist.

Herr Grund konnte bestätigen, dass der Antrag in Nr.18 der Kulturförderliste aufgeführt ist.

 

Mit dieser Verfahrensweise erklärten sich die Ausschussmitglieder einverstanden.